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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN: 21.11.2021

ALLGEMEINE BEDINGUNGEN: 21.11.2021

 

1. Vertragsschluss

1.1 Haftung:

Fréderic Grandchamp agiert oder interveniert als Vermittler zwischen einerseits dem Kunden und andererseits Transportunternehmen, Hoteliers und allgemein allen Dienstleistern, die für ihre eigenen Aktivitäten verantwortlich sind. Daraus folgt insbesondere, dass Frédéric Grandchamp in keinem Fall und unter keinen Umständen für Unfälle oder Verletzungen, Unregelmäßigkeiten, Nichterstattung, Verspätung, Streik, Krieg, politische Probleme, Feuer, Panne, Verlust oder Diebstahl persönlicher Gegenstände und Gepäck, Pandemie. Ebenso können die Programme ohne Vorankündigung geändert werden, wenn die Dienstleister aus irgendeinem Grund beschließen, alle oder einen Teil der bereitgestellten Programme zu löschen, zu ändern oder zu ersetzen oder Hotels oder Boote durch andere der gleichen Kategorie zu ersetzen. Unter diesen Bedingungen kann der Vertragspartner in jedem Fall nur die Erstattung der Beträge verlangen, die den nicht erhaltenen Leistungen entsprechen, unter Ausschluss jeglichen Schadensersatzes. Im Schadensfall wird Frédéric Grandchamp sein Möglichstes tun, um dem Kunden bei der Geltendmachung aller berechtigten Ansprüche zu helfen. Frédéric Grandchamp empfiehlt den Abschluss einer Storno-/Assistenzversicherung bei Tod, Unfall oder Krankheit sowie eine Reisegepäckversicherung bei Verlust oder Diebstahl des Reisegepäcks.

1.2 Der Vertrag:

Der Vertrag kommt mit Zahlung der Anzahlung zustande. Ab diesem Zeitpunkt werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag (einschließlich dieser Allgemeinen Reisevertragsbedingungen) sowohl für den Kunden als auch für den Veranstalter wirksam. Bitte lesen Sie die folgenden Bestimmungen sorgfältig durch.

2. Preise und Zahlungsbedingungen

2.1 Preis: (laut Preisliste, Änderungen vorbehalten) 

Der zu zahlende Reisepreis ist unserer Preisliste zu entnehmen. Die Preise verstehen sich, wenn nicht anders angegeben, pro Person, in Schweizer Franken, Übernachtung im Doppelzimmer und inklusive Mehrwertsteuer. Flughafengebühren sind nicht inbegriffen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Preise im Falle einer Erhöhung der Transportmittelkosten, neuer oder erhöhter Steuern, Änderung des Wechselkurses oder der Mehrwertsteuer usw. zu erhöhen. Beträgt die Erhöhung mehr als 10 %, hat der Kunde die Möglichkeit, seinen Vertrag innerhalb von 5 Tagen schriftlich und per Einschreiben zu kündigen.

2.2 Anzahlung und Restzahlung:

Bei Anmeldung des Kunden beim Veranstalter ist eine Anzahlung zu leisten. Der Restbetrag des Reisepreises muss spätestens 60 Tage vor Reiseantritt beim Veranstalter eingegangen sein. Bei Kreuzfahrten und Safaris muss der Restbetrag des Reisepreises spätestens 90 Tage vor Abreise beim Veranstalter eingehen. Bei einer Reservierung von weniger als 30 Tagen bzw. 90 Tagen muss die Zahlung sofort vollständig erfolgen. Bei nicht fristgerechter Zahlung kann der Veranstalter Reiseleistungen verweigern und Stornogebühren nach Maßgabe der nachstehenden „Besonderen Bedingungen“ geltend machen.

3. Besondere Bedingungen: Stornierung und Änderung des Teilnehmers

3.1 Mitteilung an den Veranstalter:

Im Falle einer Stornierung oder Änderung der reservierten Reise muss der Kunde den Veranstalter persönlich und per Einschreiben benachrichtigen. Die bereits erhaltenen Reiseunterlagen sind in diesem Fall gleichzeitig an den Veranstalter zurückzugeben. Für die Bestimmung des Stornierungs- oder Änderungsdatums gilt der Werktag des Zugangs der Erklärung.

3.2 Anmeldegebühren:

Der Veranstalter erhebt Verwaltungsgebühren in der Höhe von CHF 0.- pro Person. Bei Annullierung, Änderung der reservierten Reise oder der Reservation (Terminverschiebungen) erhält der Veranstalter einen Zusatzbetrag von CHF 300.- zuzüglich Telefon-, Fax-, E-Mail- oder Telegrammgebühren. Diese Verwaltungsgebühren sind nicht immer durch die Stornogebührenversicherung abgedeckt. Im Übrigen gelten bei einer Stornierung nach Beginn der Widerrufsfrist die Regelungen der Besonderen Bedingungen unter Punkt 3.3.

 

 

 

3.3 Stornogebühren für Kreuzfahrten & Safaris:

  • 180-140 Tage vor Reiseantritt: 25 % des Arrangementpreises.

  • 139-120 Tage vor Reiseantritt: 50 % des Arrangementpreises.

  • Ab 119 Tage vor Reiseantritt: 100 % des Arrangementpreises.

  • Nichtanreise: 100 % des Arrangementpreises. 

Bricht der Kunde die Reise vorzeitig ab, kann ihm der Preis nicht zurückerstattet werden. Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden ihm ggf. erstattet, sofern diese nicht vom Veranstalter zu vertreten sind.

3.4 Stornierung durch den Veranstalter:

Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann der Veranstalter die Reise bis 4 Wochen vor Reiseantritt absagen. Höhere Gewalt, Unruhen, Streiks und andere Umstände, die ihn zum Verzicht auf die Durchführung der Reise zwingen, bleiben vorbehalten und behält sich das Recht vor, den Reiseverlauf einer bereits laufenden Reise zu unterbrechen oder zu ändern. Im Falle einer Stornierung erhält der Kunde den vollen Reisepreis zurückerstattet. Bei Unterbrechung der laufenden Reise erstattet der Veranstalter die nicht in Anspruch genommenen Leistungen. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

 

3.5 Covid-19

Jeder Passagier ist selbst dafür verantwortlich, die Regeln für jedes besuchte Land und die Rückkehr in die Schweiz zu überprüfen.
Der Veranstalter ist nicht verantwortlich für Stornierungen im Zusammenhang mit Covid 19.

4. Reisepass, Währungen, Visa und Impfstoffe

Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, im Besitz der für seine Reise notwendigen Dokumente zu sein. Über Pass-, Visa-, Devisen- und gesundheitspolizeiliche Formalitäten sowie ggf. durchzuführende Impfungen informiert ihn der Veranstalter nur zur Information. Der Veranstalter übernimmt keine Verantwortung, wenn ein Passagier seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Wenn er seinen Flug verpasst (ungültiger Reisepass usw.), verliert er alle seine Beförderungsrechte und hat keinen Anspruch auf Entschädigung oder Erstattung. Der Kunde muss seinen Hin- und Rückflug 72 Stunden vor Abflug bestätigen.

5. Programmänderung Hotels / Resorts und / oder Boote

Der Veranstalter behält sich vor, den Kunden in einem anderen Hotel/Resort oder auf einem anderen Boot der gleichen Kategorie unterzubringen (Überbuchung durch das Hotel, Panne etc.).

6. Reisen

6.1 Programmänderungen:

Während einer Reise kann es zu unvorhergesehenen Änderungen (Unterkünfte, Transportunternehmen, Dienstleister, Fahrpläne usw.) kommen. Der Veranstalter wird sich in einem solchen Fall bemühen, einen gleichwertigen Ersatz zu finden. Programmänderungen berechtigen nicht zu Schadensersatzansprüchen, Ersatz von entgangenem Lohn etc.

6.2 Verspätungen und Stornierung:

Im Falle einer Verspätung durch die Transportunternehmen, aus welchen Gründen auch immer, übernimmt der Veranstalter keine Verantwortung für Schäden, wie z. B. Lohnausfall, zusätzliche Hotelübernachtungen, Mahlzeiten usw. Gleiches gilt, wenn eine Flugannullierung durch die Fluggesellschaft erfolgt und dadurch Kosten für den Passagier entstehen.

6.3 Storno- und Rückholschutz:

Der Kunde ist verpflichtet, eine „Stornierungskosten“- und „Rückführungs“-Versicherung abzuschließen.

7. Tauchen

Als Taucher mit Tauchschein ist der Kunde verpflichtet, die Weisungen der Tauchlehrer/Guides und die Vorrechte seines Scheins zu respektieren. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, ein ärztliches Attest vorzulegen, das keine Kontraindikation für das Gerätetauchen hat. Die Nichteinhaltung der Tauchrichtlinien und/oder die Nichtvorlage des ärztlichen Attests und/oder Patents kann zu einer Einschränkung oder einem Verbot des Tauchens führen. Der Taucher erkennt implizit an, über ausreichende technische Kompetenz zu verfügen, um an den Tauchgängen teilnehmen zu können. Ansprüche auf Schadensersatz oder Schadensersatz sind ausgeschlossen.

8. Keine

Besondere Bedingungen Covid 19:

 

Sollte uns einer der behördlichen Gründe an der Abreise hindern, können wir eine Verschiebung des Termins beantragen

 

Die Gründe :

  1. Von der Schweiz beantragte Quarantäne vor unserer Abreise.

  2. Von der ägyptischen Regierung vor unserer Abreise beantragte Quarantäne.

  3. Stornierung unseres Fluges.

  4. Schließung der Grenze.

  5. Das Boot fährt nicht ab.

 

 

Ein privater Grund kann nicht berücksichtigt werden, da er die gesamte Gruppe betreffen würde.

 

Sie sind allein verantwortlich für Ihre Abreise.

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